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Be­griff aus ei­ner an­de­ren Zeit

Noch heu­te hört man im­mer mal wie­der den Be­griff Jung­frau. Das pas­siert aber im­mer sel­te­ner, weil das Wort lang­sam aber si­cher aus der Mo­de kommt. In noch stär­ke­rem Maß trifft das auf das ver­wand­te Wort Jung­fer zu. Da­zu kommt, dass sich die Be­deu­tung des Be­griffs zu än­dern beginnt.

Was be­deu­tet der Be­griff Jungfrau?

Mit der ur­sprüng­li­chen Be­zeich­nung wa­ren jun­ge Mäd­chen ge­meint, die noch kei­nen Ge­schlechts­ver­kehr ge­habt hat­ten. In frü­he­ren Jahr­hun­der­ten war es üb­lich, dass Mäd­chen früh hei­ra­te­ten. Des­halb wur­de die Be­zeich­nung  Jung­frau als all­ge­mei­ner Be­griff für ein jun­ges, un­ver­hei­ra­te­tes Mäd­chen ge­braucht. Das männ­li­che Ge­gen­stück zur Jung­frau ist der Jung­ge­sel­le. Auch die­ses Wort kommt aus der Mo­de. Es lebt höchs­tens noch im Be­griff Jung­ge­sel­len­ab­schied fort.

Jungfrau

Heu­te wer­den mit Jung­frau ganz all­ge­mein al­le Men­schen be­zeich­net, die noch kei­nen Sex hat­ten. Da­her kön­nen durch­aus auch Män­ner als Jung­frau­en be­zeich­net wer­den. Jung­fer hat da­ge­gen ei­nen ne­ga­ti­ven Bei­geschmack. Es meint Frau­en, die ih­re Ju­gend schon ei­ne Wei­le hin­ter sich ge­las­sen ha­ben und Sin­gle sind.

Jung­fräu­lich­keit in der Kultur

In al­len pa­tri­ar­cha­li­schen Ge­sell­schaf­ten wur­de der Jung­fräu­lich­keit ho­her Wert bei­gemes­sen.  Ei­ne Braut wur­de nur dann hoch ge­schätzt, wenn sie noch Jung­frau war. Das war auch in Deutsch­land bis ins zwan­zigs­te Jahr­hun­dert so üblich.

Kei­ne Jungfrauen

Das Bür­ger­li­che Ge­setz­buch BGB schütz­te die Jung­fräu­lich­lich­keit der Braut. Im §1300 BGB wur­de fest­ge­legt, dass ein Mann, der sich mit ei­ner Frau ver­lob­te und ihr die Ehe ver­sprach, ihr ein Kranz­geld be­zah­len muss­te, wenn er mit ihr Sex hat­te, aber die Ehe nicht zu­stan­de kam.

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Da die Frau kei­ne Jung­frau mehr war, wur­de ihr Wert be­schä­digt. Das Kranz­geld war ei­ne Art Scha­dens­er­satz. Be­son­ders in länd­li­chen Ge­bie­ten wur­den sol­che "ge­brauch­ten" Frau­en ge­sell­schaft­lich ge­äch­tet und hat­ten es schwer, ei­nen neu­en Part­ner zu fin­den. Die Pra­xis ver­schwand erst nach und nach. Erst im Jahr 1998 wur­de der Pa­ra­graf 1300 aus dem Bür­ger­li­chen Ge­setz­buch er­satz­los gestrichen.

Wie wur­de die Jung­fräu­lich­keit festgestellt?

Da­zu dien­te ei­ne Un­ter­su­chung des Hy­mens (Jung­fern­häut­chen). War es un­ver­sehrt, nahm man an, dass die Frau noch Jung­frau war. Das stell­te sich aber als Irr­tum her­aus. Bei mehr als der Hälf­te al­ler Frau­en ist das Hy­men auch nach dem ers­ten Sex noch un­ver­sehrt und es kam zu kei­nen Blutungen.


Al­le ge­zeig­ten Per­so­nen auf un­se­ren Fo­tos sind 18 Jah­re oder älter.

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